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AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Campingaufenthalte und Mietunterkünfte im Naturcampingpark Isarhorn

Stand: 2026

Betreiber:

Andreas Haaf
Naturcampingpark Isarhorn
Am Horn 4
82481 Mittenwald

E-Mail: info@camping-isarhorn.de
Telefon: +49 (0) 8823 5216

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für touristische Aufenthalte auf Campingstellplätzen sowie in den Schlaf-Fässern, Hütten und Mobilheimen des Naturcampingparks Isarhorn.

Für Dauerstellplätze und sonstige längerfristige Nutzungsverhältnisse gelten gesonderte Verträge.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Buchungsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Buchungsanfrage und Vertragsschluss

Das Absenden einer Buchungs- oder Verfügbarkeitsanfrage stellt noch keine verbindliche Buchung dar.

Der Gast erhält vom Betreiber ein konkretes Angebot beziehungsweise eine Buchungsoption. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Gast dieses Angebot innerhalb der angegebenen Frist bestätigt und anschließend eine Buchungsbestätigung erhält.

Wird das Angebot nicht innerhalb der angegebenen Frist bestätigt, verfällt es automatisch. Ein Anspruch auf weitere Freihaltung besteht nicht.

Der Gast ist verpflichtet, sämtliche Angaben zu Reisedaten, Personenzahl, Kindern, Fahrzeug, Zeltgröße, Kennzeichen, Haustieren und gewünschten Zusatzleistungen vollständig und richtig zu übermitteln.

Die Buchungsbestätigung ist unmittelbar nach Erhalt zu kontrollieren. Fehler oder Abweichungen sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

Bei Buchungen für mehrere Personen ist der buchende Gast dafür verantwortlich, seine Mitreisenden über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Campingplatzordnung zu informieren.

  1. Kein Widerrufsrecht

Bei Camping- und Beherbergungsverträgen für einen bestimmten Termin oder Zeitraum besteht kein gesetzliches vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Die nachfolgenden Stornierungsbedingungen bleiben davon unberührt.

  1. Campingstellplätze und freie Platzwahl

Gegenstand der Buchung ist die Bereitstellung einer für die angegebene Fahrzeug-, Gespann- oder Zeltart geeigneten Stellfläche. Eine bestimmte Stellfläche oder Lage wird nicht geschuldet.

Der Naturcampingpark Isarhorn verfügt über nummerierte, nicht klassisch parzellierte Stellflächen. Der Gast wählt bei der Anreise eine geeignete und zu diesem Zeitpunkt freie Stellfläche aus.

Bestimmte Stellplätze, Platznummern, Platzbereiche oder Lagen werden grundsätzlich nicht reserviert. Dies gilt auch bei frühzeitiger Buchung, längeren Aufenthalten, Gruppenreisen oder besonderen Platzwünschen.

Platzwünsche werden weder vorgemerkt noch berücksichtigt. Entsprechende Angaben in einer E-Mail, Buchungsanfrage oder sonstigen Nachricht werden nicht Bestandteil des Vertrages.

Es besteht insbesondere kein Anspruch auf:

• einen Stellplatz neben gemeinsam reisenden Gästen,
• Nähe zu Sanitäranlagen, Spielplatz, Rezeption oder Isar,
• Schatten, Sonne oder besondere Ruhe,
• eine bestimmte Aussicht oder Bodenbeschaffenheit.

Auch bei mehreren zusammengehörenden Buchungen kann nicht garantiert werden, dass die Gäste nebeneinander stehen.

Der Betreiber kann aus Sicherheitsgründen oder aufgrund betrieblicher Erfordernisse eine bestimmte Stellfläche zuweisen oder einen Stellplatzwechsel verlangen. Dies gilt insbesondere bei Hochwassergefahr, ungeeigneter Bodenbeschaffenheit, Brandschutzanforderungen, gesperrten Flächen oder blockierten Rettungswegen.

Das Campen ist ausschließlich auf den vorgesehenen nummerierten Stellflächen erlaubt. Das Campen unmittelbar an der Isar, auf Wegen, Rettungsflächen oder gesperrten Naturflächen ist untersagt.

  1. Mietunterkünfte

Art, Ausstattung, Höchstbelegung und Preis der gebuchten Mietunterkunft ergeben sich aus dem Angebot und der Buchungsbestätigung.

Die angegebene Höchstbelegung darf nicht überschritten werden. Nicht angemeldete Personen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Betreibers aufgenommen werden.

Eine Weitervermietung oder Überlassung der Mietunterkunft an Dritte ist nicht gestattet.

Die Mietunterkünfte sind sorgfältig zu behandeln und bei der Abreise ordentlich, besenrein und vollständig geräumt zu hinterlassen. Geschirr ist zu spülen und einzuräumen, Abfall ist zu entsorgen und der Kühlschrank ist zu leeren.

Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, Rauchen, vertragswidriger Nutzung oder zurückgelassenen Gegenständen kann der tatsächlich entstandene zusätzliche Reinigungs- oder Entsorgungsaufwand berechnet werden.

Haustiere sind in Mietunterkünften nur gestattet, wenn dies im Angebot oder in der Buchungsbestätigung ausdrücklich bestätigt wurde.

  1. Preise und Zahlung

Maßgeblich sind die im Angebot und in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise.

Die Kurtaxe beziehungsweise der Kurbeitrag wird in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich berechnet, sofern diese nicht ausdrücklich im Preis enthalten ist.

Zusatzleistungen wie Strom, Duschen, Bettwäsche, Waschmaschine, Trockner oder sonstige Leistungen werden entsprechend der vereinbarten beziehungsweise vor Ort ausgewiesenen Preise berechnet.

Für Mobilheime wird zusätzlich eine einmalige Endreinigungsgebühr von 25,00 € je Aufenthalt berechnet. Diese wird im Angebot und in der Buchungsbestätigung gesondert ausgewiesen.

Für Campingstellplätze ist grundsätzlich keine Anzahlung erforderlich. Der vollständige Aufenthalt einschließlich Zusatzleistungen ist spätestens am Abreisetag bis 12:00 Uhr zu bezahlen.

Bei Mietunterkünften ist eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises innerhalb der im Angebot genannten Zahlungsfrist zu leisten.

Der verbleibende Betrag sowie Kurtaxe, Endreinigung und sonstige Zusatzleistungen sind spätestens bei der Abreise zu bezahlen, sofern im Angebot keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

Wird eine fällige Anzahlung trotz angemessener Nachfrist nicht bezahlt, kann der Betreiber vom Vertrag zurücktreten und die Unterkunft anderweitig vergeben.

  1. Stornierung von Campingstellplätzen

Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung beim Betreiber eingeht.

Für Campingstellplätze gelten folgende Stornierungskosten:

• Bis einschließlich 14 Kalendertage vor der Anreise: kostenfrei
• 13 bis 4 Kalendertage vor der Anreise: 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises
• Ab 3 Kalendertagen vor der Anreise oder bei Nichtanreise: 80 % des vereinbarten Übernachtungspreises

Kurtaxe und noch nicht in Anspruch genommene verbrauchsabhängige Leistungen werden nicht in die Stornierungskosten einbezogen.

Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Betreiber kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe werden angerechnet. Eine doppelte Vergütung erfolgt nicht.

  1. Stornierung von Mietunterkünften

Diese Regelung gilt für Schlaf-Fässer, Hütten, die Blockhütte und Mobilheime.

Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung beim Betreiber eingeht.

Es gelten folgende Bedingungen:

• Bis einschließlich 14 Kalendertage vor der Anreise wird die geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet.

• 13 bis 8 Kalendertage vor der Anreise werden 50 % der geleisteten Anzahlung zurückerstattet. Die übrigen 50 % der Anzahlung werden einbehalten.

• Ab 7 Kalendertagen vor der Anreise oder bei Nichtanreise erfolgt keine Rückerstattung der Anzahlung.

Der noch nicht gezahlte restliche Übernachtungspreis wird bei einer vollständigen Stornierung nicht zusätzlich verlangt.

Hat der Gast bereits mehr als die vereinbarte Anzahlung bezahlt, wird der darüber hinausgehende Betrag zurückerstattet.

Die Endreinigungsgebühr für das Mobilheim, Kurtaxe und noch nicht erbrachte Zusatzleistungen werden bei einer vollständigen Stornierung nicht berechnet beziehungsweise zurückerstattet.

Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Betreiber kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet. Eine doppelte Vergütung erfolgt nicht.

  1. Verspätete Anreise und vorzeitige Abreise

Eine verspätete Anreise ist dem Betreiber so früh wie möglich mitzuteilen.

Eine verspätete Anreise verkürzt den gebuchten Zeitraum nicht und führt nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Preises.

Ohne Mitteilung über die verspätete Anreise kann die gebuchte Leistung nach Ablauf des auf den vereinbarten Anreisetag folgenden Tages anderweitig vergeben werden.

Bei einer vorzeitigen Abreise aus persönlichen Gründen werden 50 % des Übernachtungspreises für die nicht genutzten Übernachtungen berechnet.

Nicht mehr anfallende Kurtaxe und verbrauchsabhängige Leistungen werden nicht berechnet. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet. Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe werden angerechnet.

Ein Anspruch auf Umbuchung oder Verschiebung des Aufenthaltes besteht nicht. Der Betreiber kann einer Umbuchung im Einzelfall aus Kulanz zustimmen.

  1. Anreise und Abreise

Campingstellplätze stehen am Anreisetag grundsätzlich ab 13:00 Uhr zur Verfügung.

Die Bezahlung muss am Abreisetag spätestens bis 12:00 Uhr erfolgen. Der Stellplatz ist spätestens bis 13:00 Uhr vollständig geräumt und sauber zu verlassen.

Mietunterkünfte stehen am Anreisetag grundsätzlich ab 15:00 Uhr zur Verfügung und sind am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr vollständig geräumt und ordentlich zurückzugeben.

Die Ein- und Ausfahrt durch die Schranke ist grundsätzlich zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr möglich.

Eine Anreise außerhalb der Rezeptionsöffnungszeiten ist nur bei bestätigter Buchung und ordnungsgemäß hinterlegtem Kennzeichen möglich.

Eine Einfahrt nach 22:00 Uhr ist nicht gestattet.

  1. Campingplatzordnung, offenes Feuer und Grillen

Die Campingplatzordnung ist Bestandteil des Vertrages. Der Gast ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch seine Mitreisenden und Besucher die Campingplatzordnung einhalten.

Offenes Feuer ist auf dem gesamten Campingplatz verboten.

Verboten sind insbesondere:

• Lagerfeuer,
• Feuerschalen und Feuerkörbe,
• Holzkohle- und Einweggrills,
• Grills mit Holz, Briketts, Pellets oder anderen festen Brennstoffen,
• das Verbrennen von Abfällen oder sonstigen Materialien.

Grillen ist ausschließlich mit geeigneten Gas- oder Elektrogrills gestattet.

Grills müssen standsicher, technisch einwandfrei und ständig beaufsichtigt sein. Zu Zelten, Fahrzeugen, Gebäuden, Bäumen und brennbaren Gegenständen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

Bei erhöhter Brandgefahr oder behördlichen Anordnungen kann der Betreiber auch die Nutzung von Gas- und Elektrogrills vorübergehend untersagen.

  1. Verhalten und Kündigung durch den Betreiber

Den berechtigten Anweisungen des Betreibers und seiner Beschäftigten ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem Brandschutz, dem Schutz der Natur oder einem geordneten Campingbetrieb dienen.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Campingplatzordnung kann der Betreiber den Vertrag nach vorheriger Abmahnung außerordentlich kündigen.

Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn eine unmittelbare Gefahr besteht oder ein besonders schwerer Verstoß vorliegt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

• erheblicher Gefährdung oder Belästigung anderer Gäste,
• Verstößen gegen den Brandschutz,
• vorsätzlicher Beschädigung von Einrichtungen,
• Blockierung von Rettungswegen,
• Unterbringung nicht angemeldeter Personen,
• strafbaren Handlungen auf dem Gelände.

Wird der Vertrag aus einem vom Gast zu vertretenden Grund beendet, kann der Betreiber den tatsächlich entstandenen Schaden verlangen. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vergabe werden angerechnet.

  1. Mängel und Haftung

Mängel oder Störungen sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen, damit innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe geschaffen werden kann.

Unterlässt der Gast eine mögliche und zumutbare Meldung, können seine Ansprüche insoweit eingeschränkt sein, wie der Betreiber wegen der unterbliebenen Meldung keine Abhilfe schaffen konnte.

Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

Für Fahrzeuge, Wohnwagen, Wohnmobile, Zelte, Fahrräder, Wertgegenstände und andere mitgebrachte Gegenstände wird kein gesonderter Verwahrungsvertrag geschlossen.

Der Betreiber haftet nicht für typische Auswirkungen eines naturbelassenen Campingplatzes, insbesondere Unebenheiten, Feuchtigkeit, Laub, Äste, Insekten, Wildtiere oder gewöhnliche Witterungseinflüsse, sofern keine schuldhafte Pflichtverletzung des Betreibers vorliegt.

Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder seine Mitreisenden schuldhaft verursachen.

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung der Anfrage, Durchführung der Buchung, Zahlungsabwicklung, Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten und Steuerung der Kennzeichenerkennung verarbeitet.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Naturcampingparks Isarhorn.

  1. Verbraucherstreitbeilegung

Der Betreiber ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthaltes unberührt.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

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